- 70 % des Gewinns aus den Einnahmen gehen an den Eigentümer der Wohnung und die restlichen 30 % gehen an den Betreiber.
- Eigentümeraufenthalt ohne Begrenzung der Anzahl der Tage pro Jahr.
- Für durch Gäste verursachte Schäden haftet der Betreiber.
- Selbstfakturierung – der Betreiber stellt dem Eigentümer eine Rechnung aus.
- Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
- Durch die Überlassung seiner Wohnung an den Betreiber ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den Betrieb zu betreiben.
- Kosten auf Seiten des Eigentümers: Miete und Nebenkosten.
- Monatlicher Abrechnungszeitraum.
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